Promotionsstudium Einreichung der Dissertation
Einreichung und Verteidigung der Dissertation.
Die administrativen Abläufe des Promotionsbüros sind auf E-Mail-Bearbeitung umgestellt. Alle Anfragen sind per E-Mail zu stellen, und alle Dokumente sind über einen der Briefkästen im Gebäude INF 234 (Haupteingang oder 2. Stock ("Faculty of Biosciences")), einzureichen.
FAQ:
- Gibt es eine Verlängerung der Promotionszeit?
Aufgrund von COVID19 wird Ihre Promotionszeit ohne besonderen Antrag um sechs Monate verlängert.
- Kann die Verteidigung per Videokonferenz erfolgen?
JA (nur Prüfer): Die Prüfer können online verbunden sein (über heiCONF oder Webex oder andere sichere Plattformen), wobei mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission persönlich in einem Raum mit dem Doktoranden bzw. der Doktorandin in Heidelberg anwesend sein muss.
NEIN (Doktoranden): Der Doktorand bzw. die Doktorandin und mindestens ein Mitglied der Prüfungskommssion müssen persönlich in einem Raum in Heidelberg anwesend sein.
- Können die Fristen und Bearbeitungszeiten verkürzt werden?
NEIN: Planen Sie mindestens 8 Wochen vom Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation bis zum Termin der Doktorandenverteidigungsprüfung ein. Siehe unten "Zeitliche Beschränkungen".
- Wo soll ich verteidigen?
Die Universitätsinstitute sind für Prüfungen geöffnet. Um einen geeigneten Seminarraum zu finden, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden Ihrer Prüfungskommission.
- Sind elektronische Signaturen auf dem „Zusatzblatt zur Prüfungskommission“ zulässig?
Ihre beiden Gutachter können dieses Formular elektronisch unterzeichnen, die zweite Seite ist von Ihnen original zu unterschreiben.
Allgemeine Informationen zur Einreichung und Verteidigung von Dissertationen
Verfassen der Dissertation
- Der Doktorgrad wird an Kandidaten verliehen, die ihre Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung nachgewiesen haben. Die Dissertation muss einem angemessenen wissenschaftlichen Standard entsprechen, ein Produkt der eigenen Forschung sein und neue Erkenntnisse liefern.
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre individuellen Forschungsbeiträge für den Leser Ihrer Dissertation eindeutig identifizieren, indem Sie in der ersten Person Singular schreiben. Damit entsprechen Sie der Promotionsordnung §1 (2): „Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit“ und §7 (1): „Die Dissertation muss einem angemessenen wissenschaftlichen Standard genügen, ein Produkt der eigenen Forschung sein und zur Förderung der Wissenschaft beitragen.“
- Die Dissertation gilt als Ein-Autoren-Publikation, bei der eigenständige wissenschaftliche Beiträge in der Ich-Form verfasst sein müssen. Alles, was Sie Neues an wissenschaftlichen Ideen, Experimenten, Ergebnissen, Theorien, Methoden usw. entwickelt und geleistet haben, wird in der Ich-Form geschrieben. Dafür werden Sie promoviert. - Bei gemeinschaftlicher Arbeit kann die Wir-Form verwendet werden, dabei müssen die anderen Beteiligten benannt werden und die Beiträge der einzelnen Personen dargestellt werden. Siehe Official Statement on Plagiarism, § 3 - § 5.
- Kumulative Dissertationen sind wegen möglicher Plagiatsrisiken und wegen unklarer Zuordnungen von Experimenten und Ergebnissen nicht zulässig (Promotionsordnung, Anlage 2 Biowissenschaften zu § 7 (2)). Deshalb muss die Dissertation zwingend in der ersten Person Singular geschrieben werden ("Ich habe herausgefunden", "Mein Versuchsdesign...", „Meine Ergebnisse zeigen“ ...), siehe Official Statement on Plagiarism, § 6.
Zeitliche Beschränkungen
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Dissertation mit den erforderlichen Unterlagen spätestens 8 Wochen vor Ihrer mündlichen Prüfung zusammen mit dem bestätigten Termin Ihrer Verteidigung beim Promotionsbüro einreichen. Wenn das Promotionsbüro geschlossen ist, müssen Sie diese Zeiträume zu der 8-wöchigen Vorlauffrist für die Einreichung hinzurechnen; Sie können Ihre Verteidigungsprüfung jedoch auch während dieser Zeiten ansetzen.
- Berechnung: Verteidigung in Kalenderwoche „X“ --> Abgabe der Dissertation in Kalenderwoche „X“ - 8. Ist das Promotionsbüro in diesem Zeitraum für z.B. 2 Wochen geschlossen, muss die Abgabe 2 Wochen früher erfolgen ("X" - 10).
- Die 8 Wochen sind eine Minimalfrist, Sie können gerne mehr als 8 Wochen vor der Verteidigung einreichen.
- Die Schließzeiten des Promotionsbüros finden Sie auf der Seite „Kontakt und Promotionsbüro“
Einreichung der Dissertation
- Füllen Sie den „Antrag auf Verteidigung“ aus und unterschreiben Sie ihn.
- Bitte beachten Sie die Änderung der Terminologie für Betreuer/Gutachter: Ihr ehemaliger „Erstgutachter“ heißt jetzt „Fakultätsgutachter“ (FGA) und Ihr ehemaliger „Zweitgutachter“ heißt jetzt weiterer „Gutachter“ (GGA).
- Suchen Sie sich zusätzlich zu Ihren eingetragenen Gutachtern (Fakultätsgutachter und Gutachter) einen dritten und vierten Prüfer aus der Liste der Prüfer. Beachten Sie dabei die Informationen im Text oben auf der Prüferliste. Nur Prüfer, die auf der Liste als „Vorsitz“ aufgeführt sind, können den Vorsitz in Ihrer Prüfungskommission übernehmen.
- Lassen Sie das „Zusatzblatt zur Prüfungskommission" von beiden Gutachtern unterschreiben und unterschreiben Sie die zweite Seite selber.
- Vereinbaren Sie einen Termin für die Verteidigung der Dissertation gemäß den Bestimmungen der Fakultät.
- Entnehmen Sie dem „How to Defense“ (PDF), welche Dokumente Sie dem Promotionsbüro vorlegen müssen. Verwenden Sie die Checkliste am Ende, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben.
- Senden Sie auch folgende Informationen zusammen mit der E-Mail einen Tag vor der Einreichung: Datum der Verteidigung, Prüfungsvorsitzende/r, persönliche Email-Adresse, alle Prüfer-Emailadressen plus Sekretariate, PDF Abstract der Dissertation usw. (siehe „How to“)
- Die Abgabe beider Dissertationsexemplare und Unterlagen erfolgt über die Briefkästen des Promotionsbüros (Haupteingang INF 234 oder 2. Stock INF 234).
- Die Einreichung der Dissertation ist während der Schließzeiten des Promotionsbüros nicht möglich.
- Die Prüfung muss in einem Institut der Universität Heidelberg oder einer der angeschlossenen Forschungseinrichtungen in Heidelberg stattfinden.
- Geben Sie Ihren Gutachtern und Prüfern ein Exemplar Ihrer Arbeit.
Verteidigung der These
- Die Doktorandin oder der Doktorand muss bei der Prüfung persönlich anwesend sein. Die Prüfung muss in einem Raum der Universität Heidelberg oder angeschlossener Forschungseinrichtungen in Heidelberg stattfinden.
- Normalerweise besteht das Format der Verteidigung aus 15 - 20 Minuten Präsentation, ca. 20 Minuten Fragen zur Arbeit und ca. 20 Minuten Diskussion und allgemeine Fragen. Sie können die Medien für Ihre Präsentation frei wählen. Wenn Sie eine Computerpräsentation durchführen, müssen Sie sich um die technischen Aspekte wie Verfügbarkeit eines Beamers, Kompatibilität der Programme usw. kümmern. Denken Sie daran, dass die technische Ausrüstung dazu neigt, im unpassendsten Moment auszufallen.
- Sie sollten Ihre eigene Arbeit vorstellen und nicht einen Überblick über das Fachgebiet geben. Sie sollten Ihre eigenen Abbildungen aus Ihrer Arbeit verwenden. Scans aus Büchern oder Aufsätzen sind nicht erlaubt, und von der Verwendung von Material aus dem Internet wird ebenfalls abgeraten.
Nach der Verteidigung
- Nachdem Sie Ihre Dissertation erfolgreich verteidigt haben, müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen (§13), um das Promotionsverfahren abzuschließen. Wenn Sie Ihre Arbeit nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Examen veröffentlichen, verlieren Sie Ihren Doktortitel vollständig.
- Füllen Sie den Veröffentlichungsnachweis aus, unterschreiben Sie ihn und lassen Sie ihn von Ihrem Fakultätsbetreuer FGA (und, falls abweichend, auch von Ihrem direkten Betreuer) unterschreiben. Sie müssen die "Original"-Ausgabe Ihrer Dissertation im Promotionsbüro abholen, sie in der Bibliothek abgeben und dort den Veröffentlichungsnachweis unterschreiben und abstempeln lassen. Abschließend geben Sie den Veröffentlichungsnachweis an das Promotionsbüro zurück.
- Sie können Ihre Dissertation entweder in gedruckter Form oder online über den Dokumentenservice der Universitätsbibliothek (Informationen zum Online-Publizieren bietet heiDOK ) oder als Erstautorin bzw. Erstautor in einer begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichen.
- Ein Antrag auf eine Veröffentlichungssperre kann an die Bibliothek gerichtet werden. Dies ist möglich, wenn die Dissertation mit einer Patentanmeldung oder einer Zeitschriftenpublikation verbunden ist. Weitere Einzelheiten und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Seite FAQ der Uni Bibliothek. Wenn Sie eine Veröffentlichungssperre beantragen, müssen Sie die elektronische Version Ihrer Dissertation auf das heiDOK-Repository hochladen und die Hinweise unter FAQ beachten.
- Informationen zur An- und Abmeldung von der Promotionsfeier finden Sie in der Liste auf der rechten Seite.
Forms and Information for PhD Thesis and Defense Examination and Publication
Notieren und prüfen:
Es werden nur vollständige Unterlagen für die Einreichung der Dissertation berücksichtigt.
Adresse des Promotionsbüros, Öffnungszeiten und Schließungszeiten: siehe Kontakt & Promotionsbüro